NÖ Tagesbetreuungsförderung

 

Auf Antrag gewährt das Land Niederösterreich einen Zuschuss zu den monatlichen Betreuungsbeiträgen, wenn gewissen Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Ausführliche Information und das Antragsformular im folgenden Download:

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NÖ Kinderbetreuungsförderung
2018_09_06_Antrag_Kinderbetreuungsfoerde
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NÖ Kleinstkinderbetreuungsförderung
2018_09_06_ANTRAG_Kleinstkinderbetreuung
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Mehr Geld für Förderung der Kinderbetreuung

Das neue Fördermodell ist sozial gestaffelt, also abhängig vom Familieneinkommen und der Zahl der Kinder. Ebenso richtet sich die Fördersumme nach der Zahl der in Anspruch genommenen Betreuungsstunden. So konnte eine Familie mit zwei Kindern bisher bis zu einem Nettogehalt von maximal 2.750 Euro eine Förderung beziehen. Künftig werden Familien bis zu einem Einkommen von 3.400 Euro netto im Jahr unterstützt.

 

Genauere Informationen mit den untenstehenden Link.

Kinderbetreuungszuschuss

 

Zuschuss für Kinder im Alter von 2,5-3 Jahren, die keinen KIGA Platz bekommen haben (unter Berücksichtigung des Familieneinkommens)

 

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Kinderbetreuungszuschuss
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AMS Kinderbetreuungsbeihilfe

 

Die AMS Kinderbetreuungsbeihilfe ist eine Förderung des AMS für einen kostenpflichtigen Kinderbetreuungsplatz. Diese kann gewährt werden, wenn Sie einen Kinderbetreuungsplatz benötigen, um eine Arbeit aufzunehmen, um Ihre Beschäftigung beizubehalten oder eine Aus- und Weiterbildung machen zu können. Gefördert werden die Betreuungs- und Verpflegungskosten. Das Familieneinkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Bitte wenden Sie sich an Ihren AMS Betreuer.

 

Sie können das Formular "Bestätigung Betreuungsentgelt" in der Gruppe abgeben und wir bestätigen Ihnen die monatlichen Betreuungs- und Verpflegungskosten.

Förderung verpflichtendes Kindergartenjahr bzw. Jahr vor dem verpflichtenden Kindergartenjahr

 

Im Jahr vor dem Schuleintritt und dem Jahr davor gibt es vom Bund für Kinder von privaten Tagesbetreuungseinrichtungen eine Förderung. Das Förderansuchen wird von der Kindergruppe beim Land NÖ eingebracht und nach Erhalt des Bescheides der Landesregierung direkt von den Elternbeiträgen in Abzug gebracht. Die Betreuungskosten verringern sich von September bis August um den geförderten Betrag.

Diese Förderung ersetzt die NÖ Tagesbetreuungsförderung.

 

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Förderrichtlinie verpflichtendes Kindergartenjahr
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Zuschuss durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann einen Zuschuss für die Kinderbetreuung zahlen. Dieser ist bis zu einer Höhe von € 500,-- pro Kalenderjahr sozialabgaben- und lohnsteuerfrei. Zu diesem Zweck muss der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber eine schriftliche Erklärung abgaben. (Formular L35) Der Zuschuss darf den Eltern in Form Gutscheinen zur Einlösung bei einer entsprechenden Kinderbetreuungseinrichtung gewährt werden oder direkt an die Betreuungseinrichtung ausbezahlt werden.